Immobilien am Bodensee
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Schlussbestimmungen

Alle verwendeten Materialien und Bauteile verhalten sich entsprechend ihren spezifischen Eigenschaften.
Die in den Zeichnungen dargestellten Möblierungen oder Einbauteile sowie Bepflanzungen und Dekorationsgegenstände sind, sofern nicht ausdrücklich in der Baubeschreibung erwähnt, nicht Vertragsbestandteil.
Änderungen konstruktiver und gestalterischer Art, die den Wert des Gesamtobjektes nicht entscheidend beeinträchtigen und aus statischen, baurechtlichen oder bautechnischen Gründen notwendig sind, bleiben vorbehalten.
Bei Abweichung zwischen Baubeschreibung und planerischer Darstellung gilt die Aussage der Baubeschreibung.
Die Abdichtung der Sockelbereiche erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, die derzeit nicht mit den DIN-Normen übereinstimmen.
Maßgeblich für den Schallschutz ist die DIN 4109. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein erhöhter Schallschutz vereinbart und zugesagt ist.
Falls auf Käuferwunsch in den Wohnungen Wände oder Vorsatzschalen anders positioniert werden oder Wände teilweise entfallen, können sich innerhalb der Wohnung schalltechnische Verschlechterungen einstellen.
Geringfügige Abweichungen der Wohnflächenberechnungen, die sich nach der Bezugsfertigkeit aufgrund von Bautoleranzen oder konstruktiven Änderungen ergeben, bleiben ohne Einfluss auf den Kaufvertrag.
Das Untergeschoss wird ausschließlich als Keller bzw. Tiefgarage hergestellt und ist nicht zum längeren Aufenthalt von Personen oder zur Lagerung empfindlicher Güter geeignet.

Haftungsvorbehalt

Die Angaben in diesem Prospekt dienen nur einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Der Prospekt stellt kein vertragliches Angebot dar. Die Preisliste behält ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Liste.


Konstanz, im April 2010

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